Wir unterstützen Sie bei Diskriminierung
rund um das Thema Wohnen

Sie nehmen bei der Wohnungssuche Diskriminierung wahr, werden von Nachbar*innen
diskriminierend beleidigt, der / die Vermieter*in verhält sich diskriminierend.


Sie möchten wissen, wie Sie sich wehren können?

Wir beraten Sie in allen Fragen zu Diskriminierung im Wohnbereich…

bei der Wohnungssuche

in allen Wohnverhältnissen

in Nachbarschaftskonflikten

Bitte beachten Sie
Die Fachstelle vermittelt keine Wohnungen und kann Sie bei der Wohnungssuche nicht aktiv unterstützen. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für eine Diskriminierung bei der Wohnungssuche haben. Die Fachstelle kann Sie auch nicht bei ausschließlich mietrechtlichen Angelegenheiten unterstützen. In diesen Fällen verweisen wir gerne auf unseren Kooperationspartner den Berliner Mieterverein e. V. oder auf die kostenlosen Mietberatungen in den Bezirken: Mietberatungen in den Bezirken / Land Berlin

Die Fachstelle

berät Sie nach Standards für ein qualifizierte Antidiskriminierungsberatung,

steht parteilich auf ihrer Seite, berät sie unabhängig und nach den Standards qualifizierter Antidiskriminierungsberatung,

ist unabhängig,

verpflichtet sich zum Schutz Ihrer Daten,

kooperiert in Fällen der intersektionellen Diskriminierung mit anderen relevaten Organisationen und Beratungsstellen,

arbeitet für Sie kostenlos,

berät auf Wunsch in Ihrer Sprache.

Beispiele Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt:

Sie sind auf der Wohnungssuche und bewerben sich auf eine Wohnung. Die Vermietenden lehnen Ihre Bewerbung ab und begründen dies damit, dass in dem Haus schon viele Migrant*innen leben und Sie auch eine Migrationsgeschichte haben.

Sie sind seit Langem auf der Wohnungssuche und bekommen immer wieder Absagen. Nun bewerben Sie sich zusätzlich zu Ihrem beispielsweise als Arabisch gelesenen Namen auch mit einem fiktiven als Deutsch gelesenen Namen auf dieselbe Wohnung und bekommen mit dem als Deutsch gelesenen Namen eine Zusage.

Sie bekommen bei der Wohnungssuche eine Absage, weil die Vermietenden Ihre Deutschkenntnisse nicht als ausreichend einstufen.

Bei einem Nachbarschaftskonflikt wird Ihnen vorgeworfen, dass Menschen aus dem Ihnen zugeschriebenen Herkunftsgebiet nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu erziehen. Daher seien Ihre Kinder zu laut. Sie bekommen eine Abmahnung, ohne dass Sie Gelegenheit bekommen, dazu Stellung zu beziehen.

Nach einem Nachbarschaftskonflikt rufen Sie die Polizei und erstatten Anzeige. Die Polizei hört Ihnen nur kurz zu, verweilt aber unverhältnismäßig lange bei der Streitpartei mit Deutsch gelesenem Namen.

WIR BERATEN SIE unter anderem, WENN SIE WEGEN

Ihrer zugeschriebenen Herkunft
Ihrer Sprache
Ihrer Religion
Ihrer Geschlechteridentität
Ihrer sexuellen Orientierung
einer Behinderung
Ihres Alters
Ihres sozialen Status

… Diskriminiert / mehrfach diskriminiert werden

Erste Hilfe

Dreimal tief durchatmen!

Legen Sie ein Gedächtnisprotokoll an:
Wann und wo ist der Vorfall passiert? Wer war dabei? Wer hat was gemacht oder gesagt?

Sprechen Sie Zeug*innen an:
Hat jemand den Vorfall beobachtet? Fragen Sie nach dem Namen, der Adresse und Telefonnummer.

Sammeln Sie Briefe,
speichern Sie Mails, machen Sie Screenshots, zum Beispiel vom Wohnungsangebot.

Schreiben Sie nach jedem Gespräch oder Telefonat auf,
wann Sie mit wem über was gesprochen haben.

Warten sie nicht zu lange:
Für die Geltendmachung eines Rechtsanspruches (Entschädigung, Schadensersatz, Unterlassung)
haben Sie nach § 15 Abs. 4 AGG eine Frist von 2 Monaten ab dem Zeitpunkt der Diskriminierung.

NEHMEN SIE KONTAKT AUF

Häufige Fragen

Wie kann ich Diskriminierung erkennen?

Wenn Benachteiligungen, Ausgrenzung oder Belästigungen wegen grundlegender Zugehörigkeiten oder Zuschreibungen geschehen. Dazu gehören zum Beispiel: rassistische Zuschreibungen, Sprache, Herkunft, sexuelle Identität, aber auch das Lebensalter, Geschlecht, Religion/ Weltanschauung sowie körperliche, geistige und seelische Fähigkeiten.

Was kann ich bei Diskriminierung tun und wie kann ich mich wehren?

Wenn Sie Diskriminierung im Wohnbereich erfahren haben, können Sie den Arbeitsbereich Beratung und Begleitung kontaktieren. Da für rechtliche Schritte eine enge zeitliche Frist nach Bekanntwerden der Diskriminierung gilt, ist es sinnvoll, die Beratung möglichst zeitnah in Anspruch zu nehmen. Für die Geltendmachung eines Rechtsanspruches (Entschädigung und Schadensersatz) haben Sie nach § 15 Abs. 4 AGG eine Frist von 2 Monaten ab dem Zeitpunkt der Diskriminierung.

Was erwartet mich in der Beratung konkret?

Wir unterstützen Sie dabei, sich gegen Diskriminierung zu wehren und Ihre Rechte einzufordern. Dazu bieten wir Ihnen einen geschützten Raum, um über das Erlebte zu sprechen und Klarheit über Ihre Anliegen zu gewinnen. Auf Wunsch entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei deren Umsetzung. Handlungsmöglichkeiten können unter anderem sein, gemeinsam die Indizien zu sichern, das Verfassen eines Beschwerdebriefes, das Einholen von Stellungnahmen, die Begleitung zu Vermittlungsgesprächen aber auch Informationen zu und die Unterstützung bei rechtlichen Schritten. Alle Schritte, die wir unternehmen, erfolgen in Abstimmung mit Ihnen und nach Ihrer Zustimmung.

Hilft die Fachstelle mir bei der Wohnungssuche?

Die Fachstelle ist keine Wohnungsagentur und kann daher nicht bei der Wohnungssuche aktiv helfen. Wir empfehlen Ihnen dazu, die Seite des Berliner Mietervereins (https://www.berliner-mieterverein.de) zu besuchen. Dort finden Sie nützliche Hinweise und Portale. Neben den privaten Suchmaschinen wie z. B. https://www.immobilienscout24.de, https://www.immowelt.de oder https://www.immonet.de, können Sie auch das gemeinsame Wohnungssuchportal der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen nutzen https://inberlinwohnen.de/wohnungsfinder/.

Ist es ein Problem, wenn ich mich bereits woanders beraten lasse?

Es stellt für die Fachstelle kein Problem dar, wenn Sie sich bereits woanders haben beraten lassen. In einigen Fällen arbeitet die Fachstelle mit Netzwerkpartner*innen und anderen Beratungsstellen zusammen, da Diskriminierung Menschen oft mehrdimensional und in ihren Intersektionen auf verschiedenen Ebenen treffen kann.

Wie kann ich mehr über die Arbeit der Fachstelle erfahren?

Sie können die Arbeit unserer Fachstelle durch unseren Newsletter und durch die Veröffentlichungen auf der Webseite verfolgen. Die Fachstelle informiert auch die Presse gerne über die aktuellen Fälle, die sie betreut und begleitet. Sehr interessant für die Fachöffentlichkeit ist die Rechtsprechung, die im doch jungen Antidiskriminierungsrecht der Bundesrepublik nicht selten die Rechtslücken füllt. Für weiterführende Informationen und für einen fachlichen Austausch steht Ihnen das Team der Fachstelle gern zur Verfügung. 

Ihre Ansprechpartner*Innen …

Kontakt

TBB
Oranienstraße 53
10969 Berlin
Tel: 030 62 73 16 68

Fax: 030 613 043 10

    Der TBB ist handlungsbefugt im Sinne des § 23 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und ist im Land Berlin nach § 10 LADG (Landesantidiskriminierungsgesetz) verbandsklageberechtigt.