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Wir helfen Ihnen bei der Ausgrenzung rund um das Thema Wohnen

Unser Beratungs-Team

Unsere Berater und Beraterinnen sind ausgebildete
Fach-Leute für Fragen rund um das Thema Ausgrenzung.

Sie stehen auf Ihrer Seite.

Sie arbeiten nicht für eine Partei oder eine Firma.

Sie schützen Ihre persönlichen Daten.

Unser Beratungs-Team arbeitet mit anderen Fach-Stellen zusammen.
Das ist eine Hilfe:
Wenn Sie aus mehreren Gründen ausgegrenzt werden.
Zum Beispiel weil Sie eine Frau sind und weil Sie eine Behinderung haben.
Dann arbeitet das Beratungs-Team mit Fach-Stellen zusammen, die
Frauen beraten.
Und mit Fach-Stellen, die Menschen mit Behinderungen beraten.

Die Beratung bei uns ist kostenlos.

Wir beraten Sie auf Wunsch in Ihrer Mutter-Sprache.

Wir beraten bei Ausgrenzung aus verschiedenen Gründen.

Zum Beispiel wenn Sie Nachteile haben:

  • Weil Sie aus einem anderen Land kommen.
  • Weil Sie kein oder wenig Deutsch sprechen.
  • Wegen Ihrer Religion
  • Weil Sie ein bestimmtes Geschlecht haben.
  • Weil Sie eine bestimmte Sexualität haben.
  • Weil Sie eine Behinderung haben.
    Oder eine Krankheit, die bleibt.
  • Weil Sie ein bestimmtes Alter haben.

Vielleicht werden Sie auch aus mehreren Gründen ausgegrenzt.

Erste Hilfe bei Ausgrenzung in Wohnungs-Fragen

1. Machen Sie ein Gedächtnis-Protokoll
Das bedeutet, Sie schreiben auf:

  • Wann und wo ist der Vorfall passiert?
  • Wer war dabei?
  • Wer hat was gemacht?
  • Wer hat was gesagt?

2. Sprechen Sie Zeugen oder Zeuginnen an.
Das sind Menschen, die bei dem Vorfall dabei waren.
Fragen Sie diese Personen, ob jemand den Vorfall beobachtet hat.
Fragen Sie nach:

  • Name
  • Adresse
  • Telefon-Nummer

3. Sammeln Sie Briefe.
Speichern Sie E-Mails.
Machen Sie Bilder von Internet-Seiten.
Zum Beispiel von einem Wohnungs-Angebot.

4. Schreiben nach jedem persönlichen oder telefonischen Gespräch auf:

  • Wann haben Sie gesprochen.
  • Mit wem haben Sie gesprochen.
  • Worüber haben Sie gesprochen.

5. Warten Sie nicht zu lange

Ab dem Zeitpunkt der Ausgrenzung haben Sie 2 Monate Zeit.
Solange haben Sie das Recht auf

  • Entschädigung
    So nennt man Geld, das man bekommt:
    Wenn man Opfer von Un-Recht geworden ist oder
    Nachteile hatte.
  • Schadens-Ersatz
    Das bedeutet:
    Für einen Schaden gibt es einen Ausgleich.
    Das kann Geld für eine Reparatur von einem Schaden sein.
    Oder Schmerzens-Geld:
    Weil man körperliche oder seelische Schmerzen erlitten hat.
  • Unterlassung
    Das bedeutet:
    Es wird rechtlich bestimmt:
    Etwas darf nicht mehr gemacht werden.
    Zum Beispiel:
    Eine Person darf keine Nachteile mehr haben.

    Die Regeln dafür stehen in Paragraf 21 Absatz 5 vom
    Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz.

6. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Sie sind auf Wohnungs-Suche.
Sie bewerben sich auf eine Wohnung.
Der Vermieter oder die Vermieterin lehnt Ihre Bewerbung ab.
Die Begründung ist:
In dem Haus leben schon viele Menschen aus verschiedenen Ländern.
Und Sie kommen auch aus einem anderen Land.

Sie sind schon lange auf Wohnungs-Suche.
Sie bekommen immer wieder Absagen.
Sie haben zum Beispiel einen Namen, der arabisch klingt.
Sie bewerben sich mit einem erfundenen Namen, der deutsch klingt.
Sie bewerben sich mit diesem Namen auf dieselbe Wohnung.
Und dann bekommen Sie die Wohnung.

Sie bekommen bei der Wohnungs-Suche eine Absage.
Der Vermieter oder die Vermieterin sagt:
Ihr Deutsch reicht nicht aus.

Bei einem Streit mit Nachbarn sagt man zu Ihnen:
Menschen wie Sie können ihre Kinder nicht erziehen.
Damit sind Menschen aus einem Land wie ihrem Herkunfts-Land gemeint.
Ihre Kinder sind angeblich zu laut:
Weil sie ihre Kinder nicht richtig erziehen können.
Deshalb bekommen Sie eine Abmahnung.
Das ist so etwas wie eine Verwarnung und eine Drohung.
Bei einem nächsten ähnlichen Vorfall können Sie eine Kündigung bekommen.
Sie bekommen keine Möglichkeit für eine Erklärung.

Nach einem Streit mit Nachbarn rufen Sie die Polizei.
Sie machen auch eine Anzeige.
Die Polizei hört Ihnen nur kurz zu.
Sie spricht viel länger mit den Nachbarn mit einem deutschen Namen.

Wie kann ich Ausgrenzung erkennen?

Die Gründe für Nachteile, Ausgrenzung und Beleidigungen sind oft:
Jemand wird als Mitglied einer bestimmten Gruppe eingeordnet.
Jemand wird als Person mit bestimmten Eigenschaften gesehen.

Gründe für Ausgrenzung und Nachteile sind zum Beispiel:

  • Man sieht aus wie eine Person aus einem anderen Land.
  • Man hat eine nicht-weiße Haut-Farbe.
  • Man spricht eine andere Sprache.
  • Man spricht nicht so gut Deutsch.
  • Man hat eine bestimmte Sexualität.
  • Man hat ein bestimmtes Alter.
  • Man hat ein bestimmtes Geschlecht.
  • Man gehört zu einer bestimmten Religion oder einer bestimmten Glaubens-Gemeinschaft.
  • Man hat eine bestimmte politische Meinung.
  • Man hat eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung.
  • Man ist eine Person mit Lernschwierigkeiten.

Was kann ich bei Ausgrenzung machen und wie kann ich mich wehren?

Wenn Sie Ausgrenzung beim Thema Wohnen erleben:
Dann melden Sie sich beim Arbeits-Bereich Beratung und Begleitung.

Es ist gut, wenn Sie sich schnell melden.

Sie können sich mit rechtlichen Schritten gegen Ausgrenzung wehren.
Aber Sie können nicht lange damit warten.
Kommen Sie deshalb gleich zur Beratung:
Wenn Sie Ausgrenzung beim Thema Wohnen erlebt haben.
Sie haben danach nur 2 Monate Zeit für rechtliche Schritte.

So steht es in den Regeln vom
Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz.
Diese Regeln stehen in Paragraf 21 Absatz 5.

In dieser Zeit können Sie zur Wiedergut-Machung zum Beispiel verlangen:

  • Sie bekommen eine Entschädigung.
    So nennt man Geld, das man bekommt:
    Wenn man Opfer von Un-Recht geworden ist oder Nachteile hatte.
  • Sie bekommen Schadens-Ersatz.
    Das bedeutet:
    Es ist ein Schaden entstanden.
    Dafür gibt es einen Ausgleich.
    Das kann Geld für eine Reparatur von einem Schaden sein.
    Oder Schmerzens-Geld:
    Weil man körperliche oder seelische Schmerzen erlitten hat.

Was passiert bei der Beratung?

Wir helfen Ihnen:
Damit Sie sich gegen Ausgrenzung wehren können.
Damit Sie Ihre Rechte bekommen.
Dazu bieten wir einen geschützten Raum.
Bei uns können Sie erzählen, was Sie erlebt haben.
Bei uns können Sie in Ruhe überlegen:
So geht es jetzt weiter.

Wenn Sie wollen:
Dann helfen wir Ihnen dabei.
Wir erklären, was Sie machen können.
Wir helfen Ihnen bei den nächsten Schritten.
Zum Beispiel erklären wir:

  • So sammeln Sie Beweise für Ausgrenzung.
  • So holen Sie sich Erklärungen von anderen Personen.

Wir schreiben für Sie einen Beschwerde-Brief.
Wir begleiten Sie zu Klärungs-Gesprächen.
Wir informieren Sie über rechtliche Schritte.
Und wir helfen Ihnen bei rechtlichen Schritten.

Wir stimmen alles mit Ihnen ab.
Es passiert nichts ohne Ihre Zustimmung.

Hilft die Fach-Stelle auch bei der Wohnungs-Suche?

Nein.
Die Fach-Stelle hilft nicht bei der Suche nach einer Wohnung.


Außerdem gibt es diese privaten Anbieter für die Wohnungs-Suche:

Ich wurde schon woanders beraten. Ist das ein Problem?

Nein.

In einigen Fällen arbeitet die Fach-Stelle mit Partnern und
Partnerinnen aus dem Netzwerk zusammen.
Oder mit anderen Beratungs-Stellen.
Denn oft werden Menschen aus mehreren Gründen ausgegrenzt
oder haben Nachteile.
Deshalb arbeiten wir mit Beratungs-Stellen zu Ausgrenzung in
verschiedenen Bereichen zusammen.

Wo kann ich mich weiter über die Arbeit der Fach-Stelle informieren?

Sie können unseren Newsletter bestellen:
Dann bekommen Sie regelmäßig per E-Mail Informationen
über unsere Arbeit.

Sie können unsere Internet-Seite besuchen.
Da finden Sie Nachrichten und Informationen über unsere Arbeit.

Wir informieren auch Zeitungen und Nachrichten über aktuelle Fälle, die
wir betreuen und begleiten.

Auch rechtliche Urteile wegen Ausgrenzung sind interessant.
Denn man kann sich in Deutschland noch nicht so lange
rechtlich gegen Ausgrenzung, Nachteile und
Beleidigungen wehren.
Deshalb sind solche Urteile für Fach-Leute interessant.
Sie sehen daran:
Diese Beispiel-Fälle gibt es schon.
Das hilft ihnen bei der Arbeit.

Für weitere Informationen und fachlichen Austausch steht das Team der
Fach-Stelle gern bereit.

Bildquelle:
„Leichte Sprache die Bilder“
©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Kontakt

TBB
Oranienstraße 53
10969 Berlin
Tel: 030 62 73 16 68

Fax: 030 613 043 10

    Der TBB ist handlungsbefugt im Sinne des § 23 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und ist im Land Berlin nach § 10 LADG (Landesantidiskriminierungsgesetz) verbandsklageberechtigt.