Aktuelle Meldungen

07.11.2025, Und jetzt? Jugendwohnkongress für Berlin 2025 – Die Fachstelle ist dabei!

Auch 2025 kommen wieder junge Menschen aus ganz Berlin zusammen, um über das Thema Wohnen zu sprechen – über ihre Erfahrungen, Ideen und Forderungen an Politik und Gesellschaft. Der Jugendwohnkongress ist ein Ort, an dem Jugendliche ihre Perspektiven sichtbar machen. Die Fachstelle ist beim Markt der Möglichkeiten mit dabei. Gemeinsam mit anderen Beratungsstellen, Projekten und Initiativen kommen wir mit den Teilnehmenden ins Gespräch: Was kann ich tun, wenn ich bei der Suche Diskriminierung erlebe? Welche Rechte habe ich und wo gibt es Unterstützung? Mit unserem Stand möchten wir zeigen, dass niemand bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt allein dasteht – und dass es Wege gibt, sich zu wehren und Unterstützung zu finden.

07.11.2025 // 11-18 Uhr // im Haus der Kulturen der Welt
Hier geht es zur Anmeldung: https://survey.lamapoll.de/undjetzt

13.08.2025, Stellungnahme zur Umsetzung des Projekts „Helfende Wände“ durch Wunderflats

Das Pilotprojekt „Helfende Wände“ ermöglicht Privatvermieter:innen ein Zimmer oder eine ganze Wohnung für eine befristete Vermietung gezielt an Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, anzubieten. Nach der Veröffentlichung einer ersten Evaluation des Projektes hat die Fachstelle kritische Anmerkungen zur Umsetzung der Vergabe und Hinweise auf Diskriminierungsrisiken.

Das ganze Stellungnahme finden Sie hier: https://fairmieten-fairwohnen.de/wp-content/uploads/2025/08/FMFW_Statement-zum-Projekt-Helfende-Waende.pdf

25.07.2025, Stellungnahme Urteil zu Modernisierungsmaßnahmen des AG Kreuzberg vom 21. Mai 2025

Am 21. Mai 2025 verurteilte das Amtsgericht Kreuzberg in erster Instanz die Ratsuchenden der Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt Daniela und Michael Starke zur weitgehenden Duldung der umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen in ihrer Wohnung, die das landeseigene Wohnungsunternehmen Stadt und Land im Rahmen der Sanierung und Modernisierung der Wohnanlage „Neu Tempelhof“ durchzuführen beabsichtigt.

Daniela Starke hat eine Behinderung von 90 % und Pflegestufe 1. Sie hat eine beidseitige Hüftdysplasie und somit extreme Bewegungseinschränkungen in den Hüftgelenken. Sie ist seit 20 Jahren auf eine Gehhilfe angewiesen. Michael Starke hat eine Behinderung von 100 %. Er hat eine angeborene Spina bifida mit Lähmung beider Beine. Er trägt beidseitig Beinschienen und orthopädisches Schuhwerk, um zu stehen und einige Schritte mit einem Gehstock gehen zu können. Er ist auf einen Rollstuhl und Rollator angewiesen.

Die Ratsuchenden sind jahrelang davon ausgegangen, dass sie ihre Wohnung aufgrund ihrer Beschaffenheit auch im Alter werden nutzen können, auch wenn sich ihr Behinderungszustand im Laufe der Zeit verschlechtern wird.

Durch die geplanten Modernisierungsmaßnahmen und insbesondere durch den Umbau des Badezimmers und der Nichtberücksichtigung der behinderungsbedingten Bedarfe wird dies nicht mehr möglich sein. Aus der Sicht der Antidiskriminierungsberatung haben das Verfahren und das Urteil einige eklatante Schwachstellen, die wir nicht nur in diesem Verfahren beobachten.

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Welche Aspekte der Verhandlung und des Urteils dabei aus Perspektive der Ratsuchenden und der Fachstelle besonders problematisch sind und warum sich die Fachstelle eine diskriminierungssensible Prüfung des Urteils in zweiter Instanz wünscht, können Sie in der vollständigen Stellungnahme lesen:

https://fairmieten-fairwohnen.de/wp-content/uploads/2025/07/Stellungnahme-FMFW-Urteil-Modernisierung-Behinderung.pdf


22.07.2025, Dokumentationsbericht 2024

Im Jahr 2024 erreichten die Fachstelle insgesamt 187 Anfragen von Ratsuchenden. Häufigster Grund für die Kontaktaufnahme zur Fachstelle sind, wie im Vorjahr, Nachbarschaftskonflikte. Diese sind Teil der Diskriminierung im laufenden Wohnverhältnis, welche 2024 drei Viertel der Anfragen ausmacht. Mit Fällen von rassistischer Beleidigung und Bedrohung, teils mit rechtsextremer Symbolik, erreichte Diskriminierung im Wohnumfeld 2024 auch qualitativ eine neue Eskalationsstufe. Verbale und nonverbale Belästigung, Sachbeschädigung und körperliche Angriffe sind besonders belastend, wenn sie den Schutzraum der eigenen Wohnung betreffen. Sie erfordern Intervention und Unterstützung nicht nur durch die Fachstelle, sondern auch von Nachbar:innen und Wohnungsunternehmen. Wichtig ist die Positionierung an der Seite der Betroffenen, Gesprächsangebote und transparente Kommunikation zu Standards des Zusammenlebens.

Ein Viertel der Ratsuchenden kontaktierte die Fachstelle wegen Diskriminierungserfahrungen bei der Wohnungssuche. Dass die Wohnungssuche bei den Beratungsanfragen inzwischen etwas in den Hintergrund gerückt ist, begründet sich vermutlich erstens in der weiteren Verknappung bezahlbaren Wohnraums, durch die Absagen und ausbleibende Antworten eine gruppenübergreifende Erfahrung werden. Zweitens haben sich Bewerbungs- und Auswahlverfahren vieler Wohnungsgeber:innen verändert, auch durch die Einführung anonymisierter Losverfahren. Die Anwendung eines anonymisierten Zufallsprinzips kann Diskriminierung abbauen und dahingehend positiv bewertet werden. Es braucht allerdings transparente Verfahren. Für Wohnungssuchende bleibt oft unklar, welche Entscheidungen weiter von Mitarbeitenden getroffen werden, wo die Maschine „übernimmt“ und wie die dahinterliegenden Algorithmen arbeiten.

Wie in den Jahren zuvor waren Ratsuchende auch 2024 am häufigsten von rassistischer Diskriminierung betroffen (76 %). Diese ist dabei im Vergleich zu anderen Statistiken zu Diskriminierungserfahrungen (ADS/ SOEP) überrepräsentiert. Dies lässt vermuten, dass Rassismus für die Diskriminierungserfahrung auf dem Wohnungsmarkt eine im Vergleich zu anderen Alltagsbereichen übergeordnete Rolle spielt. Geschlechtsbezogene Diskriminierung steht mit 25 % der Fälle an zweiter Stelle, gefolgt von sozialem Status, sexueller Identität und Behinderung/Krankheit. Von hoher Relevanz ist Mehrfachdiskriminierung. Bei 40 % der Anfragen des vergangenen Jahres fand Diskriminierung auf Grund mehrerer Merkmale statt. Auch auf dem Wohnungsmarkt wirkt Diskriminierung intersektional. Für die Fachstelle heißt das, die Diskriminierungskategorien nicht als Schubladen zu verstehen, in die Fälle eingeordnet werden, sondern jede Anfrage in ihrer Spezifik und Überlagerung verschiedener Kategorien zu bearbeiten.

Frauen* wenden sich überdurchschnittlich häufig an die Fachstelle, dasselbe gilt für Familien (gegenüber z.B. Alleinlebenden oder Paaren), insbesondere große Familien mit zwei oder mehr Kindern. Die besondere Rolle großer Familien ist auch in Verbindung mit den Erkenntnissen zu den Nachbarschaftskonflikten zu sehen. Besonders Kinder sind durch beleidigendes, belästigendes und einschüchterndes Verhalten der Nachbar:innen gefährdet und Familien (ob mit zwei oder einem Elternteil) für diese Diskriminierungsform besonders vulnerabel.

Als Lösungsansatz für ihre Diskriminierungserfahrung werden von Ratsuchenden am häufigsten Entschuldigungen und gütliche Einigungen angestrebt, oft in Kombination mit anderen Zielen wie einer gerichtlichen Klärung. Die Beratung zeigt, dass die meisten Ratsuchenden Anerkennung und Verständigung anstreben, nicht Klage oder Rache an Verursachenden. Für Wohnungsunternehmen ist deshalb eine offene und transparente Kommunikation der beste Weg, auf Diskriminierungsbeschwerden zu reagieren. Bei diskriminierenden Nachbarschaftskonflikten lohnt eine frühe Intervention, weil Entschuldigungen mit zunehmender Eskalationsstufe schwieriger werden.

Den gesamten Dokumentationsbericht können Sie hier lesen.


22.07.2025, Berichterstattung zu einem von der Fachstelle begleiteten Fall

Ein Ratsuchender der Fachstelle hat sich nach massiver und mehrfacher Diskriminierung durch einen Nachbarn an die Presse gewandt. Auch wir haben an verschiedener Stelle von dem Fall anonymisiert berichtet. Im Artikel der taz wir der ganze Vorgang nochmal dargestellt und deutlich, wie bedrohlich dieser Fall der rassistischen Hetze für die Betroffenen ist.

https://taz.de/Rassismus-im-Mietshaus/!6100957


15.07.2025, Auswirkungen von Armutsbetroffenheit auf dem Wohnungsmarkt

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) hat unter dem Titel „Armutsbetroffenheit aus subjektiver Perspektive“ einen Fokusbericht im Rahmen der Integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung veröffentlicht. Die qualitative Studie betrachtet und analysiert mithilfe von 20 ausführlichen Interviews die Lebensrealität armer Menschen.

Der Bericht kann unter diesem Link eingesehen und kostenlos heruntergeladen werden.

Im Kapitel „Wohnen“ auf Seite 12 des Berichts wird ausgeführt, dass die Befragten die Vermutung äußerten, dass potenzielle Vermietende Bewerber:innen mit finanziellen Schwierigkeiten systematisch benachteiligen.

Diese Aussage entspricht leider den Erfahrungen der Antidiskriminierungsberatung der Fachstelle. Viele Ratsuchende berichten, dass sie von den Vermietenden nahezu wortgleiche Absagen bekommen, wenn sie staatliche Unterstützung bekommen: „In diesem Objekt arbeiten wir nicht mit dem Jobcenter oder dem LAF zusammen“. Dies ist unschwer als die diplomatische Formulierung dessen zu erkennen, dass die Wohnung nicht an Bürgergeldbezieher:innen vermietet wird. Dieses pauschale Verhalten ist diskriminierend und stigmatisierend.

Die Fachstelle setzt sich für die Ratsuchenden ein, wenn sie dies wünschen und appelliert an die Vermietende schriftlich, ihre Entscheidung zu überdenken, zumal die Mietzahlung in aller Regel gesichert ist. Bisher blieb dies leider ohne Erfolg, u.a. weil im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) der Soziale Status nicht als Diskriminierungsmerkmal erfasst wird.

Daher ist die Fachstelle dafür, dass im Rahmen der erwarteten Novelle des AGG die Diskriminierungsmerkmale um das Merkmal „Sozialer Status“ erweitert werden.


15.05.2025, Erhebung: Informelle Praxen auf dem Wohnungsmarkt

Die Fachstelle führt derzeit eine wissenschaftliche Erhebung zu informellen Praxen bei der Vermietung von Wohnraum durch. Dafür suchen wir Menschen, die in Berlin aktuell nur schwer eine Wohnung bekommen und uns in einem Interview von ihren Erfahrungen mit informellen/illegalen Angeboten bei der Wohnungssuche berichten möchten. Darüber hinaus möchten wir auch gezielt Beratungsstellen, Initiativen und Interessensvertretungen ansprechen, die ebenfalls von Fällen informeller oder illegaler Praxen auf dem Wohnungsmarkt erfahren haben.

Hier finden Sie den Aufruf zur Erhebung in verschiedenen Sprachen übersetzt.


25.10.2024, Pressegespräch: AGG-Urteil stärkt die Rechte von Menschen mit
Behinderungen, Hintergründe zum Urteil

alle Fotos im Beitrag: © TBB, Foto: Katja Kottmann

In einem von der Fachstelle seit über zwei Jahren begleiteten Fall wurde am 30.09.2024 vom Landgericht Berlin letztinstanzlich auf Entschädigung für den Ratsuchenden entschieden. Wir beglückwünschen die Betroffenen nach knapp 4 Jahre andauernder Auseinandersetzung in zwei Rechtsgebieten (BGB/Mietrecht und AGG) in vier Instanzen zu diesem juristischen Erfolg. Um den Hintergrund, die juristische Einordnung und die Lehren aus dem Urteil für die Antidiskriminierungsarbeit näher zu beleuchten, hat die Fachstelle am

25.10.2024 zum Pressegespräch geladen. Im Pressegespräch waren der Kläger, der Rechtsanwalt, der den Kläger vertreten hat sowie die Fachstelle anwesend.

Statement der Fachstelle:
Das Landgericht Berlin hat ein Berliner Wohnungsunternehmen zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 11.000 € wegen einer Diskriminierung aufgrund der Behinderung des Klägers verurteilt. Das Urteil wurde auf der Grundlage des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) gefällt.

In der andauernden Verweigerung der Zustimmung zum Einbau einer Rampe, die der auf einen Rollstuhl angewiesenen Kläger für das eigenständige Verlassen und Betreten des Wohnhauses zwingend benötigt, sah das Landgericht eine Benachteiligung des Klägers im Vergleich zu anderen Mietern ohne Behinderung.

Hierzu erklärt der Rechtsanwalt des Klägers, Dirk Scholz:

„Der Kläger machte aufgrund der hartnäckigen Weigerung der Wohnungsbaugesellschaft Ansprüche auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend.

Das Landgericht hat festgestellt, dass die Wohnungsbaugesellschaft von Anfang an verpflichtet gewesen ist, den beanspruchten barrierefreien Zugang zur Wohnung zu gestatten. Sie hatte mithin ihre Pflichten aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Kläger verletzt, indem sie die erforderliche Genehmigung zum Bau der Rampe nicht erteilte.

Die durch das Unterlassen der Zustimmung ausgelöste Benachteiligung des Klägers führt zu einer Entschädigungspflicht der Wohnungsbaugesellschaft nach dem AGG. Denn die Wohnungsbaugesellschaft hat den Kläger weniger günstig behandelt, als es das Gesetz zur Herstellung gleicher Chancen (§ 554 BGB) für erforderlich hält.“

Aus der Sicht der Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist das Urteil in der zweiten Instanz aus den folgenden Gründen sehr wichtig:

  • Das Gericht urteilt auf Grundlage des AGG und spricht dem Kläger eine Entschädigung zu.
  • Das Gericht weicht von der strengen Auslegung der zweimonatigen Frist zur Geltendmachung der Ansprüche im Falle einer Diskriminierung ab und fasst die über zwei Jahre anhaltende Weigerung des Wohnungsunternehmens zum Einbau einer Rampe als Dauerhandlung auf.
  • Ebenso wird nicht der Nachweis der weniger günstigen Behandlung einer konkreten Person gegenüber vorausgesetzt, um eine Diskriminierung festzustellen. Vielmehr reicht die Benachteiligung des Klägers im Vergleich zu anderen Mieter:innen ohne Behinderung. Hier wird der Besonderheit einer strukturellen Diskriminierung Rechnung getragen.
  • Die von der Diskriminierung betroffene Person muss nicht zwingend Mietvertragspartner sein um ihre Ansprüche dem Wohnungsunternehmen gegenüber geltend zu machen.
  • Das Wohnungsunternehmen hat keinerlei Bedauern zum Ausdruck gebracht. Das hat das Gericht bei der Festlegung der Entschädigungshöhe besonders berücksichtigt. Die Entschädigungssumme kann abschreckend wirken.

Die Fachstelle erlebt in der täglichen Praxis große Schutzlücken im AGG. Eine notwendige, von den Antidiskriminierungsberatungsstellen geforderte umfassende AGG-Reform auf der Bundesebene bleibt leider aus. Insofern freut sich die Fachstelle auf eine Rechtsprechung, die das AGG weiterentwickelt und die Schutzlücken im Sinne der von der Diskriminierung betroffenen Menschen schließt.

Pressemappe zum Pressegespräch hier!

  • BGB-Urteil zu mietrechtlichen Fragen der Barrierefreiheit: Amtsgericht Kreuzberg, Urteil vom 22. November 2023, Aktenzeichen 7 C 118/23
  • AGG-Urteil zur Diskriminierung: Landgericht Berlin II, Urteil vom 30. September 2024, Aktenzeichen 66 S 24/24

08.12.2023, Erklärung der Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt anlässlich der Veröffentlichung des Forschungsberichts des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge „Diskriminierungserfahrungen von Menschen aus muslimisch geprägten Herkunftsländern“

In einer am 14.11.2023 in Nürnberg veröffentlichten Studie des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) wurde erneut bestätigt, dass Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere muslimische Menschen bei der Wohnungssuche häufig eine Diskriminierung wahrnehmen. Laut Forschungsbericht Nr. 48 „Diskriminierungserfahrungen von Menschen aus muslimisch geprägten Herkunftsländern“ des Forschungszentrums berichtet knapp die Hälfte der Personen mit Migrationshintergrund aus einem muslimisch geprägten Land, von Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt betroffen zu sein. Im Vergleich zu wahrgenommenen Diskriminierungen in anderen Lebensbereichen, sehen sich muslimische Menschen am stärksten auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt.
Die Fachstelle kann ausgehend aus den Beratungserfahrungen die Befunde der Studie bestätigen. Von 07/2017 bis Ende 2022 wurde bei 521 dokumentierten Fällen mit konkreter Diskriminierungserfahrung 122 Mal der (zugeschriebene) muslimische Glaube als Auslöser der Ungleichbehandlung angegeben, oft in Überschneidung mit anderen Merkmalen, wie Herkunft oder Geschlecht.

In der Zeit der Corona-Pandemie hat die Fachstelle drei konkrete Fälle begleitet, in denen die zuvor fast gegebene Zusagen für einen Mietvertrag just zu dem Zeitpunkt zurückgenommen wurden, an dem die muslimische Religionszugehörigkeit insbesondere der Frauen durch das Tragen eines Kopftuchs sichtbar geworden ist. Pandemiebedingt wurden die Vorverhandlungen per Telefon, Mail oder Fax geführt. Kurz vor dem Vertragsabschluss, zu dem die Bewerber:innen persönlich erscheinen mussten, wurden die Bewerber:innen abgelehnt. Auch die Studie verdeutlicht, dass Frauen mit Kopftuch besonders von Diskriminierung bei der Wohnungssuche betroffen sind. Insgesamt gaben 54 % der Frauen, die Kopftuch tragen an, eine Benachteiligung bei der Wohnungssuche wahrzunehmen.

Nach Einschätzung der Fachstelle handelt es sich in den hier beschriebenen Fällen um eine Diskriminierung nach § 19 Absatz 1 AGG aufgrund der Religion, die die Fachstelle mit je einer Diskriminierungsbeschwerde sichtbar gemacht hat. Die betroffenen Personen waren allerdings aus unterschiedlichen Gründen nicht bereit, eine Klage einzureichen, u. a. auch deswegen, weil selbst eine gewonnene Klage nach AGG keinen Anspruch auf einen Vertragsschluss begründen würde.

Hervorzuheben ist, dass Religion und Herkunft eng miteinander verknüpft sind und als Diskriminierungsmerkmale intersektional betrachtet werden müssen. Sowohl die Studie, als auch die Erfahrungen aus der Beratung der Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt zeigen auf, dass häufig die Herkunft aus einem muslimisch geprägten Land und die damit verbundenen religiösen Zuschreibungen zum Islam ausschlaggebend für eine Diskriminierung ist, nicht alleine das Merkmal der Religionszugehörigkeit. Um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, hat die Fachstelle gemeinsam mit weiteren Akteur:innen das Leitbild „Berlin vermietet fair“ erarbeitet. Darin finden sich verschiedene Ansätze für eine diskriminierungsarme Wohnungsvergabe. Diese umfassen unter anderem:

  • die Vergabekriterien für die Wohnungssuchenden sichtbar zu machen und den Vergabeprozess nachvollziehbar zu kommunizieren,
  • Losverfahren als Methode für die Einladung zur Wohnungsbesichtigung umzusetzen oder
  • anonyme Bewerbungsverfahren, um Zuschreibungen beispielsweise aufgrund des Nachnamens zu vermeiden.

Die Fachstelle bietet für Vermieter:innen, Hausverwaltungen und weiteren Interessierten Weiterbildungen zur Diskriminierungsprävention zu den Themen Bewerbung, Vermietung und Verwaltung von Wohnraum an und berät und begleitet Ratsuchende, die u. a. bei der Wohnungssuche eine Diskriminierung wahrnehmen.


17.11.2023, Stellungahme zu Äußerungen eines Bundestagsabgeordneten über den Migrantenanteil in Stadtvierteln

Im Rahmen eines Kurzinterviews hat am 07.11.2023 der Abgeordnete Kubicki den Standpunkt vertreten, dass ein Stadtviertel nicht mehr als 25 % Migrantenanteil haben dürfe. Die Aussage wird sicherlich an anderer Stelle migrationssoziologisch und -politisch kontrovers zu diskutieren sein. Zudem wären Maßnahmen zur praktischen Umsetzung der Idee rechtlich nicht zu legitimieren.

Nach Einschätzung der Fachstelle ist der Ausschluss bestimmter Gruppen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit aus Teilen des Wohnungsmarktes nicht mit dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) vereinbar. Der Wortlaut in § 19 Abs. 3 erweckt zwar den Anschein, es gäbe einen Rechtfertigungsgrund zur Andersbehandlung, sprich Diskriminierung, bei der Vermietung von Wohnraum zur Schaffung und Erhaltung „sozial stabiler Bewohnerstrukturen“ und „ausgewogener Siedlungsstrukturen“ sowie zu ausgeglichenen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnissen. § 19  Abs. 3 AGG wird in der Fachdiskussion und auch in der Praxis ebenfalls herangezogen, um die Ablehnung der migrantischen Mieter:innen in migrantisch geprägten Quartieren zu begründen. Unabhängig davon, wie stabile Bewohner:innenstrukturen, ausgewogene Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichene kulturelle Verhältnisse rechtssicher zu definieren sind, ist es höchst umstritten, ob § 19 Abs. 3 AGG überhaupt europarechtskonform ist. Die Antirassismusrichtline der EU, die die Grundlage des AGG bildet, enthält keine Rechtfertigungsgründe für Diskriminierung. Die Rechtsprechung akzeptiert eine Andersbehandlung nach § 19 Abs. 3 allenfalls als eine nachteilsausgleichende Maßnahme (rechtskräftig: AG Charlottenburg, Urteil vom 14.01.2020 AZ:203 C 31/19 und AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 03. Februar 2017 – 811b C 273/15 –, Rn. 12 – 15).

Insofern verstößt die Idee, Menschen bestimmter ethnischer Herkunft in einigen Stadtvierteln bewusst keine Wohnungen zu vermieten, gegen die Grundidee und die Bestimmungen des AGG.


01.10.2023, asum GmbH ist neuer Träger des Arbeitsbereichs Strategie + Vernetzung

Die asum GmbH konnte im Interessenbekundungsverfahren überzeugen und leitet seit Oktober 2023 den Arbeitsbereich Strategie + Vernetzung der Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.


20.06.2023, IBV: Suche nach neuem Träger für den Arbeitsbereich Strategie + Vernetzung

Seit 2017 fördert der Senat die Fachstelle Fair mieten – Fair wohnen. Dabei hat sich ihr Zwei-Säulen-Modell bewährt. Es umfasst einen dialogorientierten Arbeitsbereich „Strategie + Vernetzung“ und einen entsprechend der Standards der Antidiskriminierungsberatung parteiisch arbeitenden Arbeitsbereich „Beratung + Begleitung Betroffener“. Die Arbeit der Fachstelle wird von vielen Akteur:innen aus der Antidiskriminierungsarbeit, von Sozial- und Mieterverbänden sowie Stadtteilinitiativen und in Bezug auf die dialogorientierte, präventive Arbeit auch von wohnungswirtschaftlichen Verbänden unterstützt.

Mit Wirkung zum 01.09.2023 ist die Trägerschaft für den Arbeitsbereich „Strategie + Vernetzung“ der Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt neu zu besetzen. Die LADS lädt interessierte Träger:innen ein, sich am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen. Einreichungsfrist ist der 31.07.2023. Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Förderung finden Sie im Bekanntmachungsschreiben.

Wir bitten Sie, diese Information in Ihrem Umfeld bekannt zu machen und an
interessierte Träger:innen weiterzuleiten.


24.04.2023, Betrugsversuche bei der Wohnungssuche: Schwangerschaftstest gefordert

In der Presse und in den Sozialen Medien kursiert eine Meldung, wonach Kinder als Ausschlussgrund für die Vermietung einer Wohnung genannt werden. Zudem muss eine negative Schwangerschaftsbescheinigung von einer bestimmten, namentlich genannten Ärztin vorgelegt werden.

Der Fachstelle sind drei ähnliche Fälle bekannt geworden. In allen drei Fällen handelte es sich eindeutig um Betrugsversuche. Vermutlich ging es um Datenklau der Emailadressen und Zahlungseingänge bei der Ärztin. Nach kurzer Zeit verschwanden die Emailadressen für die Bewerbung und von der Ärztin. Eine Recherche bei der Berliner Ärztekammer ergab, dass diese Ärztin in Berlin nicht registriert ist.

Bei der Wohnungssuche kann nach dem Namen, Nachweisen zur Zahlungsfähigkeit und Mietschuldenfreiheit gefragt werden. Fragen zu Herkunft, Familienstand, Gesundheitszustand und Beeinträchtigungen, Geschlecht, sexueller Orientierung, Glauben oder Weltbild sind unzulässig und müssen nicht beantwortet werden.

Tipps und Informationen zur diskriminierungsarmen Vergabe finden Sie hier: https://berlin-vermietet-fair.de/

Seien Sie bitte vorsichtig bei merkwürdigen Wohnungsangeboten und informieren Sie die Fachstelle.

Mail: fachstelle@fairmieten-fairwohnene.de
Tel.: 030 62731668


01.03.2023, Trägerwechsel im Bereich Strategie + Vernetzung

Zum 28.02.2023 hat die UP19 Stadtforschung + Beratung GmbH, bisher Trägerin des Arbeitsbereichs Strategie + Vernetzung, die Trägerschaft dieses Arbeitsbereichs der Fachstelle beendet. Ab 01.03.2023 übernimmt der Türkische Bund Berlin-Brandenburg e. V. (TBB) in Abstimmung mit der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) die alleinige Trägerschaft der Fachstelle, bis ein neuer Träger für den Arbeitsbereich Strategie + Vernetzung beauftragt wird – voraussichtlich zum 01.09.2023. In der Zeit dieser Interimslösung werden zwei Kolleg:innen des bisherigen Arbeitsbereichs Strategie + Vernetzung beim TBB eingestellt. Sie arbeiten dort mit der notwendigen Autonomie, die erforderlich ist, damit die dialogisch orientierten Aufgaben dieses Arbeitsbereichs weiter wahrgenommen werden und die Zweisäuligkeit der Fachstelle bewahrt bleibt.

Das Gesamtteam der Fachstelle bedankt sich bei Dr. Christiane Droste für den kompetenten, unermüdlichen Einsatz für die Idee der Fachstelle und für das große Engagement für ein diskriminierungsarmes Wohnen in Berlin.


22.11.22, Fachdialog „Strategische Prozessführung in der Praxis der Anti-Diskriminierungsarbeit“

Die Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, Fair mieten – Fair wohnen, führt in Kooperation mit dem Büro zur Umsetzung für Gleichbehandlung (BUG) einen Fachdialog zu Strategischer Prozessführung durch. Strategische Prozessführung verfolgt das Ziel einer gerichtlichen Rechtsdurchsetzung über die Bearbeitung des Einzelfalls hinaus. Mit strategischer Prozessführung wird darauf hingearbeitet, systemische Problemlagen – hier Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt – mit Hilfe rechtlicher Klärungen und Interpretationen der gesetzlichen Grundlage zu bearbeiten. Der Fachdialog bietet Raum für Wissenstransfer und eine Vertiefung des Austauschs zwischen Theorie und Praxis.

Zielgruppe dieser Veranstaltung sind Fachanwält:innen, Wissenschaftler:innen, an Hochschulen Lehrende, Studierende, Weiterbildungsinstitutionen für Jurist:innen, Mitarbeiter:innen der Justizverwaltung und Mitglieder einschlägiger juristischer Netzwerke.

Das Programm finden Sie hier.


16.09.22, Pressekonferenz: 5 Jahre Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Mit Unterstützung von Saraya Gomis, Staatsskeretärin für Vielfalt und Antidiskriminierung, und Ferda Ataman, der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, haben wir heute einen Rückblick auf die letzten 5 Jahre und unsere Erfahrungen aus der Arbeit gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geworfen.

Die Präsentation zur Pressekonferenz können Sie hier herunterladen.


10.08.22, Abschlussbericht: Interventionsstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Diskriminierung in Nachbarschaften

Die Fachstelle hat den Abschlussbericht zur Interventionsstrategie „Diskriminierung in Nachbarschaften“ veröffentlicht! Bei einem Viertel der Beratungsanfragen, die die Fachstelle zwischen 2017 und 2022 erreichten, wurden Nachbar:innen als Verursachende der Diskriminierung genannt. Diese beunruhigende Feststellung war ein wichtiger Anlass für die Konzeption einer Interventionsstrategie, mit dem Ziel, präzise Erkenntnisse zu Diskriminie­rung in der Nachbarschaft zu gewinnen, Diskussion zu fördern und Sichtbarkeit und Sensibilisierung in Berlin zu schaffen. Der hier vorgelegte Abschlussbericht stellt die Ergebnisse einer Literatur- und Datenanalyse sowie die Erkenntnisse aus Expert:innendialogen vor und bietet Handlungsempfehlungen an.
Den Bericht als barrierearmes Dokument können Sie hier herunterladen.


DER FACHBEIRAT DER FACHSTELLE

Auch für das Arbeitsjahr 2022/2023 hat die Fachstelle wieder einen Fachbeirat einberufen. Seine Mitglieder sind größtenteils die gleichen geblieben. Neue Mitglieder sind:

  • Das private Wohnungsunternehmen Vonovia SE,
  • Each One Teach One (EOTO) e.V. – ein Community-basiertes Bildungs- und Empowerment-Projekt, das sich für die Interessen Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen in Deutschland und Europa einsetzt,
  • und Ofek e.V. eine Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung.

Insgesamt setzt sich der Fachbeirat aus Interessenvertretungen von Bevölkerungsgruppen zusammen, die vielfach oder potentiell von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt betroffen sind. Darüber hinaus sind Mitglieder des Fachbeirats Mitarbeiter:innen aus den relevanten Berliner Verwaltungen, Vertreter:innen der öffentlichen und privaten Wohnungswirtschaft und ihrer Verbände sowie der Rechtsprechung und der Forschung. Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung ist ständiger Gast des Fachbeirats. Die Hauptaufgabe des Fachbeirates ist es, die Ziele der Fachstelle bei der Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt zu unterstützen und die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich zu stärken. Der Fachbeirat hat sich als Beratungsgremium bewährt und unterstützte die Fachstelle bei der Entwicklung des Leitbilds „Berlin vermietet fair!“ sowie bei der Entwicklung des berlinweiten Dokumentationssystems zu Diskriminierungsfällen im Bereich Wohnen. Mehr zum Fachbeirat finden Sie hier.


28.06.22, Salon FAIRE VERMIETER*INNEN. Schwerpunkt „Diskriminierung in Nachbarschaften

Am Dienstag den 28.06.2022, 09:00 – 11:30 Uhr veranstaltet die Fachstelle den nächsten Salon FAIRE VERMIETER*INNEN. Der Salon richtet sich an Vermieter:innen und Hausverwaltungen und findet im Rahmen der Umsetzung des Leitbilds „Berlin vermietet fair!“ statt. Diesmal ist der Schwerpunkt des Salons die „Diskriminierung in Nachbarschaften“. Der Austausch in diesem kleinen, informellen Format gibt Gelegenheit, Erfahrungen und Perspektiven einzubringen und sich mit den relevanten Leitsätzen des Leitbilds und unseren Empfehlungen zur Prävention von Diskriminierung in der Nachbarschaft vertraut zu machen.


06.04.22, „Diskriminierung in Nachbarschaften. Leitfaden für Betroffene, Vermieter*innen und soziale Akteur*innen“ veröffentlicht!

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt kommt nicht nur bei der Wohnungssuche oder während des Vermietungsprozesses vor. Auch bei der Nutzung von Wohnraum werden Menschen in Berlin benachteiligt. Nicht nur Vermieter:innen, Mitarbeiter:innen von Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen sowie Hausmeister:innen können sich aufgrund individueller Vorurteile und durch Zuschreibung von Stereotypen diskriminierend ausdrücken oder handeln. Auch Nachbar:innen können Menschen diskriminieren.
Als Orientierungshilfe bietet der Leitfaden Informationen in Form von Fragen und Antworten an. Auch praktische Hinweise, Beispiele aus der Beratung und Rechtsprechung, Links zu wichtigen Internetadressen sowie Informationen zum rechtlichen Schutz sind enthalten. Die Inhalte dieses Leitfadens wurden von der Fachstelle im Rahmen der Interventionsstrategie „Diskriminierung in Nachbarschaften“ 2021 erarbeitet.
Die Broschüre als barrierearmes Dokument können Sie hier herunterladen.


Erster Salon FAIRE VERMIETER*INNEN

Die Fachstelle veranstaltet den ersten digitalen Salon FAIRE VERMIETER*INNEN am Dienstag, 8.02.2022, 09:00 – 11:00 Uhr. Der Austausch in diesem kleinen, informellen Format gibt Vermieter:innen die Gelegenheit, gemeinsam mit dem Fachstellen-Team den Vermietungs- und Verwaltungsprozess am Beispiel des Leitbilds „Berlin vermietet fair!“ durchzuspielen. Wir möchten auf diese Weise den Gästen unseres Salons den Umgang mit den 9 Leitsätzen des Leitbilds näherbringen und ihre Perspektiven auf Umsetzungsmöglichkeiten gemeinsam diskutieren.

Der Salon ist also ein Orientierungs- und Austauschtreffen für Vermieter:innen und Hausverwaltungen, die überlegen, das Leitbild konkret in ihren Vermietungsprozess einzubinden und/oder es zu unterzeichnen. Wenn Sie ein(e) Interessierte:r Vermieter*in sind können Sie sich unter fachstelle@fairmieten-fairwohnen.de melden.


Fair mieten – Fair wohnen: Seminar Zum Thema LADG (Landesantidiskriminierungsgesetz)

Die Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt bietet verschiedene Weiterbildungsformate an. Ziel ist, die Ratsuchenden zu unterstützen, die Diskriminierung sichtbar zu machen sowie die Fachkräfte weiterzubilden, um auf diese Art und Weise zu einer Kultur fairen Vermietens in Berlin beizutragen.

Über 10 Jahre nach den ersten Forderungen der Beratungsstellen, Expert:innen und zivilgesellschaftlichen Akteur:innen hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 04.06.2020 das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Das Gesetz schließt eine Rechtslücke und umfasst Diskriminierung durch staatliches Handeln. Menschen, die Diskriminierung in Zusammenhang mit öffentlichen Schulen, Bürger-, Standes-, Finanz- und Jugendämtern, Polizei und Ausländerbehörden erfahren, stehen Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche zu. Neben einem erweiterten Merkmalskatalog und längeren Geltendmachungsfristen sind Errungenschaften wie Verbandsklage und Prozessstandschaft im Antidiskriminierungsrecht ein Neuland.

Doch wie können Betroffene konkret von ihren Rechten nach dem LADG Gebrauch machen? An wen sollen sich die Ratsuchenden in Diskriminierungsfällen durch Behörden wenden? Wie können Beratungsstellen mit dem Gesetzt effektiv arbeiten? Darüber klärt eine Weiterbildung am 14.12.2021, 10:00 – 12:30 Uhr auf.

Referentin: Dr. Maren Burkhardt, Rechtsanwältin


Diskriminierung in Nachbarschaften: ein Arbeitsschwerpunkt der Fachstelle 2021

Diskriminierung durch Nachbar:innen kommt häufig vor und wird oft ignoriert. Bei 23 % aller Diskriminierungsmeldungen, die die Fachstelle zwischen 01.07.2017 und 01.07.2021 erreichten, wurden Nachbar:innen als Verursachende der Diskriminierung genannt. Aus diesem Grund haben wir uns vorgenommen, dieses Problem zu analysieren und Handlungsempfehlungen zur Prävention von Diskriminierung in Nachbarschaften zu formulieren. Wir haben eine Literaturanalyse durchgeführt und eine quantitative Analyse zu den Daten in unserem Dokumentationssystem. Im Rahmen von drei Expert:innendialogen haben wir qualitative Daten erhoben und gleichzeitig mit den beteiligten Akteur:innen über Handlungsempfehlungen diskutiert.

Der erste Dialog fand am 05.10.2021 mit Antidiskriminierungsberater:innen und Interessenvertreter:innen statt. Am 02.11.2021 sind wir mit Aktiven in der Nachbarschaftsarbeit, Mediation und Mieter:innenvertretung ins Gespräch gekommen. Den letzten Dialog haben wir am 16.11.2021 mit Vertreter:innen von privaten und landeseigenen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Hausverwaltungen und Verbänden durchgeführt.

Die Ergebnisse der Studie diskutieren wir im Rahmen unserer Fachbeiratssitzung am 25.11.2021 mit diesem Gremium, die Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen folgt im Frühjahr 2022. Geplant ist ebenfalls die Erstellung eines Leitfadens und von Arbeitshilfen, die wir Betroffenen, soziale Akteur:innen und der Wohnungswirtschaft zur Verfügung stellen, als Unterstützung für die Bekämpfung und Prävention von Diskriminierung in der Nachbarschaft.


Der Berliner Mieterverein e.V. veröffentlichte einen Gastbeitrag der Fachstelle in seinem Newsletter vom September 2021: https://www.berliner-mieterverein.de/aktuelles/newsletter/fachstelle-gegen-diskriminierung-nl0821.htm


Im August fand die erste Dialogveranstaltung zum Leitbild „Berlin vermietet fair!“ mit Elke Breitenbach, der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales statt. Unter dem Thema „Faires Vermieten stärkt Integration und Inklusion!“ wurden die Potenziale und Barrieren der Unterzeichnung des Leitbilds diskutiert, im Hinblick auf die angespannte Berliner Wohnungsmarkt und wohnungspolitische Situation. Auf dem Podium waren: Daniela Radlbeck, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V., Dr. Ulrike Hamann, Wohnraumversorgung Berlin (A.ö.R), Annette Beccard, Haus & Grund Berlin, Nils Wohltmann, Immanuel Beratung Spandau, Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V., Jens Rockstedt, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und Ayfer Schultz, MILES-Beratung, LSVD Berlin-Brandenburg.


RTL: „Life – Menschen, Momente, Geschichten“ zum Thema Diskriminierung aus rassistischen Gründen u.a. mit der Fachstelle im Interview. Sendung vom 14.08.2021.


Vorstellung des Leitbildes „Berlin vermietet fair!“ in den Nachrichten des Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU) am 14.06.2021: https://bbu.de/themen/mietwohnungsmarkt?r=/reader/ajax/47698