Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Veranstaltungshinweise, Presseartikel und Veröffentlichungen zum Thema Diskriminierung im Bereich des Wohnens und zur Arbeit der Fachstelle.

08.12.2023, Erklärung der Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt anlässlich der Veröffentlichung des Forschungsberichts des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge „Diskriminierungserfahrungen von Menschen aus muslimisch geprägten Herkunftsländern“
In einer am 14.11.2023 in Nürnberg veröffentlichten Studie des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) wurde erneut bestätigt, dass Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere muslimische Menschen bei der Wohnungssuche häufig eine Diskriminierung wahrnehmen. Laut Forschungsbericht Nr. 48 „Diskriminierungserfahrungen von Menschen aus muslimisch geprägten Herkunftsländern“ des Forschungszentrums berichtet knapp die Hälfte der Personen mit Migrationshintergrund aus einem muslimisch geprägten Land, von Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt betroffen zu sein. Im Vergleich zu wahrgenommenen Diskriminierungen in anderen Lebensbereichen, sehen sich muslimische Menschen am stärksten auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt.
Die Fachstelle kann ausgehend aus den Beratungserfahrungen die Befunde der Studie bestätigen. Von 07/2017 bis Ende 2022 wurde bei 521 dokumentierten Fällen mit konkreter Diskriminierungserfahrung 122 Mal der (zugeschriebene) muslimische Glaube als Auslöser der Ungleichbehandlung angegeben, oft in Überschneidung mit anderen Merkmalen, wie Herkunft oder Geschlecht.
In der Zeit der Corona-Pandemie hat die Fachstelle drei konkrete Fälle begleitet, in denen die zuvor fast gegebene Zusagen für einen Mietvertrag just zu dem Zeitpunkt zurückgenommen wurden, an dem die muslimische Religionszugehörigkeit insbesondere der Frauen durch das Tragen eines Kopftuchs sichtbar geworden ist. Pandemiebedingt wurden die Vorverhandlungen per Telefon, Mail oder Fax geführt. Kurz vor dem Vertragsabschluss, zu dem die Bewerber*innen persönlich erscheinen mussten, wurden die Bewerber*innen abgelehnt. Auch die Studie verdeutlicht, dass Frauen mit Kopftuch besonders von Diskriminierung bei der Wohnungssuche betroffen sind. Insgesamt gaben 54% der Frauen, die Kopftuch tragen an, eine Benachteiligung bei der Wohnungssuche wahrzunehmen.
Nach Einschätzung der Fachstelle handelt es sich in den hier beschriebenen Fällen um eine Diskriminierung nach § 19 Absatz 1 AGG aufgrund der Religion, die die Fachstelle mit je einer Diskriminierungsbeschwerde sichtbar gemacht hat. Die betroffenen Personen waren allerdings aus unterschiedlichen Gründen nicht bereit, eine Klage einzureichen, u.a. auch deswegen, weil selbst eine gewonnene Klage nach AGG keinen Anspruch auf einen Vertragsschluss begründen würde.
Hervorzuheben ist, dass Religion und Herkunft eng miteinander verknüpft sind und als Diskriminierungsmerkmale intersektional betrachtet werden müssen. Sowohl die Studie, als auch die Erfahrungen aus der Beratung der Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt zeigen auf, dass häufig die Herkunft aus einem muslimisch geprägten Land und die damit verbundenen religiösen Zuschreibungen zum Islam ausschlaggebend für eine Diskriminierung ist, nicht alleine das Merkmal der Religionszugehörigkeit.
Um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, hat die Fachstelle gemeinsam mit weiteren Akteur*innen das Leitbild „Berlin vermietet fair“ erarbeitet. Darin finden sich verschiedene Ansätze für eine diskriminierungsarme Wohnungsvergabe. Diese umfassen unter anderem:

  • die Vergabekriterien für die Wohnungssuchenden sichtbar zu machen und den Vergabeprozess nachvollziehbar zu kommunizieren,
  • Losverfahren als Methode für die Einladung zur Wohnungsbesichtigung umzusetzen oder
  • anonyme Bewerbungsverfahren, um Zuschreibungen beispielsweise aufgrund des Nachnamens zu vermeiden.

Die Fachstelle bietet für Vermieter*innen, Hausverwaltungen und weiteren Interessierten Weiterbildungen zur Diskriminierungsprävention zu den Themen Bewerbung, Vermietung und Verwaltung von Wohnraum an und berät und begleitet Ratsuchende, die u.a. bei der Wohnungssuche eine Diskriminierung wahrnehmen.



17.11.2023, Stellungahme zu Äußerungen eines Bundestagsabgeordneten über den Migrantenanteil in den Stadtvierteln
Im Rahmen eines Kurzinterviews hat am 07.11.2023 der Abgeordnete Kubicki den Standpunkt vertreten, dass ein Viertel der Stadt nicht mehr als 25% Migrantenanteil haben dürfe.
Die Aussage wird sicherlich an anderer Stelle migrationssoziologisch und -politisch kontrovers zu diskutieren sein. Zudem wären Maßnahmen zur praktischen Umsetzung der Idee rechtlich nicht zu legitimieren.
Nach Einschätzung der Fachstelle ist der Ausschluss bestimmter Gruppen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit aus Teilen des Wohnungsmarktes nicht mit dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) vereinbar.
Der Wortlaut in § 19 Abs. 3 erweckt zwar den Anschein, es gäbe einen Rechtfertigungsgrund zur Andersbehandlung, sprich Diskriminierung, bei der Vermietung von Wohnraum zur Schaffung und Erhaltung „sozial stabiler Bewohnerstrukturen“ und „ausgewogener Siedlungsstrukturen“ sowie zu ausgeglichenen wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Verhältnissen. § 19. Abs. 3 AGG wird in der Fachdiskussion und auch in der Praxis ebenfalls herangezogen, um die Ablehnung der migrantischen Mieter*innen im migrantisch geprägten Quartieren zu begründen. Unabhängig davon, wie stabile Bewohner:innenstrukturen, ausgewogene Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichene kulturelle Verhältnisse rechtssicher zu definieren sind, ist es höchst umstritten, ob § 19 Abs. 3 AGG überhaupt europarechtskonform ist. Die Antirassismusrichtline der EU, die die Grundlage des AGG bildet, enthält keine Rechtfertigungsgründe für Diskriminierung.
Die Rechtsprechung akzeptiert eine Andersbehandlung nach § 19. Abs. 3 allenfalls als eine nachteilsausgleichende Maßnahme (rechtskräftig: AG Charlottenburg, Urteil vom 14.01.2020 AZ:203 C 31/19, https://openjur.de/u/2252856.html und AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 03. Februar 2017 – 811b C 273/15 –, Rn. 12 – 15).

Insofern verstößt die Idee, Menschen bestimmter ethnischer Herkunft in einigen Stadtvierteln bewusst keine Wohnungen zu vermieten, gegen die Grundidee und die Bestimmungen des AGG.

01.10.2023, asum GmbH ist neuer Träger des Arbeitsbereichs Strategie + Vernetzung
Die asum GmbH konnte im Interessenbekundungsverfahren überzeugen und leitet seit Oktober 2023 den Arbeitsbereich Strategie + Vernetzung der Fachstelle.

20.06.2023, IBV: Suche nach neuen Träger für den Arbeitsbereich „Strategie + Vernetzung“
Seit 2017 fördert der Senat die Fachstelle Fair mieten – Fair wohnen. Dabei hat sich ihr Zwei-Säulen-Modell bewährt. Es umfasst einen dialogorientierten Arbeitsbereich „Strategie + Vernetzung“ und einen entsprechend der Standards der Antidiskriminierungsberatung parteiisch arbeitenden Arbeitsbereich „Beratung + Begleitung Betroffener“. Die Arbeit der Fachstelle wird von vielen Akteur_innen aus der Antidiskriminierungsarbeit, von Sozial- und Mieterverbänden sowie Stadtteilinitiativen und in Bezug auf die dialogorientierte, präventive Arbeit auch von wohnungswirtschaftlichen Verbänden unterstützt.

Mit Wirkung zum 01.09.2023 ist die Trägerschaft für den Arbeitsbereich „Strategie + Vernetzung“ der Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt neu zu besetzen. Die LADS lädt interessierte Träger_innen ein, sich am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen. Einreichungsfrist ist der 31.07.2023. Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Förderung finden Sie im Bekanntmachungsschreiben
https://www.berlin.de/sen/lads/beratung/diskriminierung/wohnungsmarkt/ibv-fairmieten-fairwohnen.pdf?ts=1687193713.

Wir bitten Sie, diese Information in Ihrem Umfeld bekannt zu machen und an
interessierte Träger_innen weiterzuleiten.

24.04.2023, Betrugsversuche bei der Wohnungssuche: Schwangerschaftstest gefordert
In der Presse und in den Sozialen Medien kursiert eine Meldung, wonach Kinder als Ausschlussgrund für die Vermietung einer Wohnung genannt werden. Zudem muss eine negative Schwangerschaftsbescheinigung von einer bestimmten, namentlich genannten Ärztin vorgelegt werden.

Der Fachstelle sind drei ähnliche Fälle bekannt geworden. In allen drei Fällen handelte es sich eindeutig um Betrugsversuche. Vermutlich ging es um Datenklau der Emailadressen und Zahlungseingänge bei der Ärztin. Nach kurzer Zeit verschwanden die Emailadressen für die Bewerbung und der Ärztin. Eine Recherche bei der Berliner Ärztekammer ergab, dass diese Ärztin in Berlin nicht registriert ist.

Bei der Wohnungssuche kann nach dem Namen, Nachweisen zur Zahlungsfähigkeit und Mietschuldenfreiheit gefragt werden. Fragen zu Herkunft, Familienstand, Gesundheitszustand und Beeinträchtigungen, Geschlecht, sexueller Orientierung, Glauben oder Weltbild sind unzulässig und müssen nicht beantwortet werden.
Tipps zur diskriminierungsarmen Vergabe: https://berlin-vermietet-fair.de/

Seien Sie bitte vorsichtig bei merkwürdigen Wohnungsangeboten und informieren Sie die Fachstelle.

Mail: fachstelle@fairmieten-fairwohnene.de
Tel.: 030 62731668
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01.03.2023, Trägerwechsel im Bereich Strategie + Vernetzung
Zum 28. Februar 2023 hat die UP19 Stadtforschung + Beratung GmbH, bisher Trägerin des Arbeitsbereichs Strategie + Vernetzung die Trägerschaft dieses Arbeitsbereichs der Fachstelle beendet. Ab 01. März 2023 übernimmt der Türkische Bund Berlin Brandenburg e.V. (TBB) in Abstimmung mit der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) die alleinige Trägerschaft der Fachstelle, bis ein neuer Träger für den Arbeitsbereich Strategie + Vernetzung beauftragt wird, voraussichtlich zum 01. September 2023. In der Zeit dieser Interimslösung werden zwei Kolleg*innen des bisherigen Arbeitsbereichs Strategie + Vernetzung beim TBB eingestellt. Sie arbeiten dort mit der notwendigen Autonomie, die erforderlich ist, damit die dialogisch orientierten Aufgaben dieses Arbeitsbereichs weiter wahrgenommen werden und die Zweisäuligkeit der Fachstelle bewahrt bleibt.
Das Gesamtteam der Fachstelle bedankt sich bei Dr. Christiane Droste für den kompetenten, unermüdlichen Einsatz für die Idee der Fachstelle und für das große Engagement für ein diskriminierungsarmes Wohnen in Berlin.
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22.11.22, Fachdialog „Strategische Prozessführung in der Praxis der Anti-Diskriminierungsarbeit“
9:00 – 13:00 Uhr, im Kiezraum im Dragoner Areal, Mehringdamm 20 D
Die Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, Fair mieten – Fair wohnen führt in Kooperation mit dem Büro zur Umsetzung für Gleichbehandlung (BUG) einen Fachdialog zu Strategischer Prozessführung durch. Strategische Prozessführung verfolgt das Ziel einer gerichtlichen Rechtsdurchsetzung über die Bearbeitung des Einzelfalls hinaus. Mit strategischer Prozessführung wird darauf hingearbeitet, systemische Problemlagen – hier Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt – mit Hilfe rechtlicher Klärungen und Interpretationen der gesetzlichen Grundlage zu bearbeiten. Der Fachdialog bietet Raum für Wissenstransfer und eine Vertiefung des Austauschs zwischen Theorie und Praxis.


Zielgruppe dieser Veranstaltung sind Fachanwält*innen, Wissenschaftler*innen, an Hochschulen Lehrende, Studierende, Weiterbildungsinstitutionen für Jurist*innen, Mitarbeiter*innen der Justizverwaltung und Mitglieder einschlägiger juristischer Netzwerke.

Das Programm finden Sie hier.
Um Anmeldung per Mail wird gebeten:
christiane.droste@fairmieten-fairwohnen.de

Wir bitten um Durchführung von Schnelltests vor Besuch der Veranstaltung.
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16.09.22, Pressekonferenz: 5 Jahre Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Mit Unterstützung von Staatsskeretärin für Vielfalt und Antidiskriminierung Saraya Gomis und der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Ferda Ataman haben wir heute einen Rückblick auf die letzten 5 Jahre und unsere Erfahrungen aus der Arbeit gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geworfen.
Die Präsentation zur Pressekonferenz können Sie hier herunterladen.

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10.08.22, Abschlussbericht: Interventionsstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Diskriminierung in Nachbarschaften
Die Fachstelle hat den Abschlussbericht zur Interventionsstrategie „Diskriminierung in Nachbarschaften“ veröffentlicht! Bei einem Viertel der Beratungsanfragen, die die Fachstelle zwischen 2017 und 2022 erreichten, wurden Nachbar*innen als Verursachende der Diskriminierung genannt. Diese beunruhigende Feststellung war ein wichtiger Anlass für die Konzeption einer Interventionsstrategie, mit dem Ziel, präzise Erkenntnisse zu Diskriminie­rung in der Nachbarschaft zu gewinnen, Diskussion zu fördern und Sichtbarkeit und Sensibilisierung in Berlin zu schaffen. Der hier vorgelegte Abschlussbericht stellt die Ergebnisse einer Literatur- und Datenanalyse sowie die Erkenntnisse aus Expert*innendialogen vor und bietet Handlungsempfehlungen an.
Den Bericht als barrierearmes Dokument können Sie hier herunterladen.

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DER FACHBEIRAT DER FACHSTELLE
Auch für das Arbeitsjahr 2022/2023 hat die Fachstelle wieder einen Fachbeirat einberufen. Seine Mitglieder sind größtenteils die gleichen geblieben. Neue Mitglieder sind:

  • Das private Wohnungsunternehmen Vonovia SE,
  • Each One Teach One (EOTO) e.V. – ein Community-basiertes Bildungs- und Empowerment-Projekt, das sich für die Interessen Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen in Deutschland und Europa einsetzt,
  • und Ofek e.V. eine Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung.

Insgesamt setzt sich der Fachbeirat aus Interessenvertretungen von Bevölkerungsgruppen zusammen, die vielfach oder potentiell von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt betroffen sind. Darüber hinaus sind Mitglieder des Fachbeirats Mitarbeiter*innen aus den relevanten Berliner Verwaltungen, Vertreter*innen der öffentlichen und privaten Wohnungswirtschaft und ihrer Verbände sowie der Rechtsprechung und der Forschung. Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung ist ständiger Gast des Fachbeirats. Die Hauptaufgabe des Fachbeirates ist es, die Ziele der Fachstelle bei der Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt zu unterstützen und die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich zu stärken. Der Fachbeirat hat sich als Beratungsgremium bewährt und unterstützte die Fachstelle bei der Entwicklung des Leitbilds „Berlin vermietet fair!“ sowie bei der Entwicklung des berlinweiten Dokumentationssystems zu Diskriminierungsfällen im Bereich Wohnen. Mehr zum Fachbeirat unter https://fairmieten-fairwohnen.de/fachbeirat/

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28.06.22, Salon FAIRE VERMIETER*INNEN. Schwerpunkt „Diskriminierung in Nachbarschaften
Am Dienstag den 28. Juni 2022, 09:00 – 11:30 Uhr veranstaltet die Fachstelle den nächsten Salon FAIRE VERMIETER*INNEN. Der Salon richtet sich an Vermieter*innen und Hausverwaltungen und findet im Rahmen der Umsetzung des Leitbilds „Berlin vermietet fair!“ statt. Diesmal ist der Schwerpunkt des Salons die „Diskriminierung in Nachbarschaften“. Der Austausch in diesem kleinen, informellen Format gibt Gelegenheit, Erfahrungen und Perspektiven einzubringen und sich mit den relevanten Leitsätzen des Leitbilds und unseren Empfehlungen zur Prävention von Diskriminierung in der Nachbarschaft vertraut zu machen.
Wir streben an, den Dialog als Präsenzveranstaltung anzubieten. Ort wird noch bekannt gegeben.
Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 15 Personen begrenzt. Melden Sie sich bis zum 21.06.2022 für den Salon an. Anmeldungen bitte per Email an Lina Sánchez Steiner (lina.sanchez.steiner@fairmieten-fairwohnen.de).

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06.04.22, „Diskriminierung in Nachbarschaften. Leitfaden für Betroffene, Vermieter*innen und soziale Akteur*innen“ veröffentlicht!
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt kommt nicht nur bei der Wohnungssuche oder während des Vermietungsprozesses vor. Auch bei der Nutzung von Wohnraum werden Menschen in Berlin benachteiligt. Nicht nur Vermieter*innen, Mitarbeiter*innen von Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen sowie Hausmeister*innen können sich aufgrund individueller Vorurteile und durch Zuschreibung von Stereotypen diskriminierend ausdrücken oder handeln. Auch Nachbar*innen können Menschen diskriminieren.
Als Orientierungshilfe bietet der Leitfaden Informationen in Form von Fragen und Antworten an. Auch praktische Hinweise, Beispiele aus der Beratung und Rechtsprechung, Links zu wichtigen Internetadressen sowie Informationen zum rechtlichen Schutz sind enthalten. Die Inhalte dieses Leitfadens wurden von der Fachstelle im Rahmen der Interventionsstrategie „Diskriminierung in Nachbarschaften“ 2021 erarbeitet.
Die Broschüre als barrierearmes Dokument können Sie hier herunterladen.

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Erster Salon FAIRE VERMIETER*INNEN:
Die Fachstelle veranstaltet den ersten digitalen Salon FAIRE VERMIETER*INNEN am Dienstag, 8.02.2022, 09:00 – 11:00 Uhr,. Der Austausch in diesem kleinen, informellen Format gibt Vermieter*innen die Gelegenheit, gemeinsam mit dem Fachstellen-Team den Vermietungs- und Verwaltungsprozess am Beispiel des Leitbilds „Berlin vermietet fair!“ durchzuspielen. Wir möchten auf diese Weise den Gästen unseres Salons den Umgang mit den 9 Leitsätzen des Leitbilds näherbringen und ihre Perspektiven auf Umsetzungsmöglichkeiten gemeinsam diskutieren.

Der Salon ist also ein Orientierungs- und Austauschtreffen für Vermieter*innen und Hausverwaltungen, die überlegen, das Leitbild konkret in ihren Vermietungsprozess einzubinden und/oder es zu unterzeichnen. Wenn Sie ein(e) Interessierte*r Vermieter*in sind können Sie sich bei fachstelle@fairmieten-fairwohnen.de bis zum 4.02.2022 anmelden.

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Fair mieten – Fair wohnen Seminar Zum Thema LADG (Landesantidiskriminierungsgesetz)
Die Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt bietet verschiedene Weiterbildungs-Formate an. Ziel ist, die Ratsuchenden zu unterstützen, die Diskriminierung sichtbar zu machen sowie die Fachkräfte weiterzubilden, um auf diese Art und Weise zu einer Kultur fairen Vermietens in Berlin beizutragen.

Über 10 Jahre nach den ersten Forderungen der Beratungsstellen, Expert*innen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 04.06.2020 das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Das Gesetz schließt eine Rechtslücke und umfasst Diskriminierung durch staatliches Handeln. Menschen, die Diskriminierung in Zusammenhang mit öffentlichen Schulen, Bürger-, Standes-, Finanz- und Jugendämtern, Polizei und Ausländerbehörden erfahren, stehen Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche zu. Neben einem erweiterten Merkmalskatalog und längeren Geltendmachungsfristen sind Errungenschaften wie Verbandsklage und Prozessstandschaft im Antidiskriminierungsrecht ein Neuland.

Doch wie können Betroffene konkret von ihren Rechten nach dem LADG Gebrauch machen? An wen sollen sich die Ratsuchenden in Diskriminierungsfällen durch Behörden wenden? Wie können Beratungsstellen mit dem Gesetzt effektiv arbeiten?

Referentin: Dr. Maren Burkhardt, Rechtsanwältin
Datum: Am Dienstag, den 14. Dezember 2021
Zeit: 10.00-12.30 Uhr

Das Seminar findet aufgrund der Pandemiesituation digital statt. Nach der erfolgten Anmeldung bekommen Sie den Link zugesandt.

Die Fair mieten – Fair wohnen Seminare sind kostenlos. Das Seminar findet in deutscher Lautsprache statt. Wir bitten um Anmeldung per E-Mail bis 13.12.2021: fachstelle@fairmieten-fairwohnen.de

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Diskriminierung in Nachbarschaften: ein Arbeitsschwerpunkt der Fachstelle 2021
Diskriminierung durch Nachbar*innen kommt häufig vor und wird oft ignoriert. Bei 23% aller Diskriminierungsmeldungen, die die Fachstelle zwischen 1.7.2017 und 1.7.2021 erreichten, wurden Nachbar*innen als Verursachende der Diskriminierung genannt. Aus diesem Grund haben wir uns vorgenommen, dieses Problem zu analysieren und Handlungsempfehlungen zur Prävention von Diskriminierung in Nachbarschaften zu formulieren. Wir haben eine Literaturanalyse durchgeführt und eine quantitative Analyse zu den Daten in unserem Dokumentationssystem. Im Rahmen von drei Expert*innendialogen haben wir qualitative Daten erhoben und gleichzeitig mit den beteiligten Akteur*innen über Handlungsempfehlungen diskutiert.

Der erste Dialog fand am 5.10.2021 mit Antidiskriminierungsberater*innen und Interessenvertreter_innen statt. Am 2.11.2021 sind wir mit Aktiven in der Nachbarschaftsarbeit, Mediation und Mieter*innenvertretung ins Gespräch gekommen. Den letzten Dialog haben wir am 16.11.2021 mit Vertreter_innen von privaten und landeseigenen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Hausverwaltungen und Verbänden durchgeführt.

Die Ergebnisse der Studie diskutieren wir im Rahmen unserer Fachbeiratssitzung am 25.11.2021 mit diesem Gremium, die Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen folgt im Frühjahr 2022. Geplant ist ebenfalls die Erstellung eines Leitfadens und von Arbeitshilfen, die wir Betroffenen, soziale Akteur*innen und der Wohnungswirtschaft zur Verfügung stellen, als Unterstützung für die Bekämpfung und Prävention von Diskriminierung in der Nachbarschaft.

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Der Berliner Mieterverein e.V. veröffentlichte einen Gastbeitrag der Fachstelle in seinem Newsletter vom September 2021: https://www.berliner-mieterverein.de/aktuelles/newsletter/fachstelle-gegen-diskriminierung-nl0821.htm
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Im August fand die erste Dialogveranstaltung zum Leitbild „Berlin vermietet fair!“ mit Elke Breitenbach, der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales statt. Unter dem Thema „Faires Vermieten stärkt Integration und Inklusion!“ wurden die Potenziale und Barrieren der Unterzeichnung des Leitbilds diskutiert, im Hinblick auf die angespannte Berliner Wohnungsmarkt- und wohnungspolitische Situation. Auf dem Podium waren: Daniela Radlbeck, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V., Dr. Ulrike Hamann, Wohnraumversorgung Berlin (A.ö.R), Annette Beccard, Haus &Grund Berlin, Nils Wohltmann, Immanuel Beratung Spandau, Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V., Jens Rockstedt, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und Ayfer Schultz, MILES-Beratung, LSVD Berlin-Brandenburg.
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RTL: „Life – Menschen, Momente, Geschichten“ zum Thema Diskriminierung aus rassistischen Gründen u.a. mit der Fachstelle im Interview. Sendung vom 14.08.2021.
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Vorstellung des Leitbildes „Berlin vermietet fair!“ in den Nachrichten des BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. am 14.06.2021: https://bbu.de/themen/mietwohnungsmarkt?r=/reader/ajax/47698

COVID-19- Pandemie-Bestimmungen

Die Fachstelle arbeitet in den üblichen Büro-Öffnungszeiten, von 09:00 – 16:00 Uhr, jedoch aufgrund der Bestimmungen zum Schutz vor COVID-19 überwiegend im Home-Office. Bei der Beantwortung von analoger Post können deshalb Verzögerungen entstehen. Über E-Mails und Telefon sind wir wie üblich erreichbar.