Diskriminierung

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

„Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“ meint die Benachteiligung eines Menschen bei der Suche nach Wohnraum, im Vermietungsprozess oder bei der Nutzung von Wohnraum. Sie erfolgt aufgrund von Zuschreibungen bezüglich einer oder sich überschneidender Kategorien, die überwiegend im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Diskriminierungsmerkmale anerkannt sind. Dies erschwert Betroffenen die Teilhabe an der Wohnraumversorgung.

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Rechtlicher Rahmen

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Das Recht, keine Diskriminierung zu erfahren, ist umfassend auf der Ebene des internationalen Völkerrechts, des transnationalen Europarechts und des Rechts der Europäischen Union (EU) sowie in vielen Ländern durch nationales Recht geschützt.

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Rechtsprechnug

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Hier finden Sie Hinweise zur aktuelle Rechtsprechung im Themenfeld Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.

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